Als Unternehmen und Teil der Logistikbranche begrüßen wir das Lieferkettensorgfaltssicherungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortung in der gesamten Lieferkette. Wir bekennen uns dazu, unsere Verantwortung als Akteur in der Logistikbranche wahrzunehmen und unsere Geschäftspraktiken und Prozesse laufend zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen, um eine sozial und ökologisch nachhaltige Lieferkette zu fördern. Folgende Grundsätze befolgen wir bei unseren Aktivitäten:
1. Menschenrechte: Wir verpflichten uns dazu, die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Dazu gehören insbesondere die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit.
2. Mindestlohn: Wir garantieren unseren Mitarbeitern eine faire und angemessene Entlohnung, die mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
3. Arbeitszeit: Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und streben an, unseren Mitarbeitern eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen. Überstunden werden nur nötigenfalls und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften geleistet.
4. Keine Diskriminierung: Wir dulden keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung. Wir fördern die Chancengleichheit und streben eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung an.
5. Subunternehmer: Wir fordern von unseren Subunternehmern, dass sie die gleichen Standards und Grundsätze wie wir einhalten und die Menschenrechte achten. Wir sorgen dafür, dass unsere Subunternehmer regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen entsprechen.
6. Arbeitsschutz: Wir gewährleisten unseren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung und halten uns an alle relevanten gesetzlichen Vorschriften. Wir fördern die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und bieten unseren Mitarbeitern entsprechende Schulungen und Weiterbildungen an.
7. Nachhaltigkeit: Wir engagieren uns für eine nachhaltige Entwicklung und setzen uns dafür ein, dass unsere Arbeitsweise sozialverträglich, ökologisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich tragfähig ist. Wir achten auf die Ressourcenschonung und den Klimaschutz und streben an, unsere Umweltauswirkungen zu minimieren. Wir werden unseren CO2 -Fußabdruck reduzieren, indem wir energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien nutzen und unsere Transport- und Verpackungsmaterialien auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. auf umweltfreundlicher Varianten zurückgreifen.
8. Schulung/ Sensibilisierung: Wir werden sicherstellen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um sicherzustellen, dass sie sich an unsere Grundsätze und Richtlinien halten. Wir werden auch sicherstellen, dass sie die notwendigen Mittel und Ressourcen haben, um ihre Arbeit auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Weise zu erfüllen.
9. Umsetzung Grundsatzerklärung: Die Geschäftsführung der CITIPOST Nordwest, die WE-Zustellholding bzw. der dazugehörigen Unternehmen ist für die Umsetzung der Grundsatzerklärung verantwortlich. Sie bindet die leitenden Angestellten in diesen Prozess ein.
Wir verfügen über ein Verfahren [Management Review] zur Bewertung, Änderung, Einstellung und/oder Korrektur von Geschäftsaktivitäten mit etwaigen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte. Wir bestärken unsere Mitarbeiter, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über die vorhandenen Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren zu melden. Dazu gehören auch das lokale Management, die zuständigen Personalabteilungen oder unser Hinweisgebermeldekanal. Unsere Partner, Lieferanten, Kunden, aber auch Mitarbeiter können über den eigens eingerichteten Meldekanal jederzeit auf Gefahren hinwiesen, die der Einhaltung der Grundsatzerklärung zuwiderlaufen oder Verstöße melden.
Bei Meldungen über Verstöße ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klärung. Hierfür ist neben der Menschenrechtsbeauftragten, die die Einhaltung der Grundsatzerklärung kontrolliert und gegebenenfalls auch eine externe Rechtsabteilung heranzuziehen. Gemeinsam mit der Unternehmensführung werden dann gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergriffe bzw. rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Rahmen unseres Geschäftsberichts kommunizieren und berichten wir entsprechend dieser Grundsatzerklärung über unsere Verpflichtungen, Aktivitäten und Erklärungen hinsichtlich der Menschenrechte. Wir prüfen den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung.